Mietminderung

Geruchsbelästigung

Schlagwörter: Geruch, Geruchsbelästigung, Gestank

Diverse Thematiken wie verunreinigte Treppenhäuser oder defekte Abwasserleitungen können zu Geruchsbelästigungen führen. Selbige schränken auf Dauer die Wohnqualität ein und bilden eine Mietminderungsgrundlage.

BeschreibungProzentsatzUrteil
Essens- und Kochgerüche0%LG Essen ZMR 2000, 302
Konstruktionsbedingter und beständiger Fäkalien- und Abwassergeruch in der Toilette5%AG Berlin Schöneberg GE 1991, 527
Renovierungsmaßnahmen mit geruchsbelästigenden Lösungsmitteln durch Vermieter5%AG Schöneberg MM 1996, 250
Gestank durch Hundekot im Treppenhaus (mehrere Tage)5%AG Kiel Urt. v. 19.09.1990, Az. 7 C 56/90
Geruch von Hundeurin im Treppenhaus10%AG Berlin-Charlottenburg Urt. v. 12.07.2010, Az. 213 C 94/10
Falsche Tierhaltung führt zu Geruchsbelästigungen10%AG Bergisch Gladbach 23 C 280/90, AG Köln WuM 1989, 234