Mietminderung
Telefon/ TV/ Internet
Schlagwörter: Internet, Telefon, TV
Gerade die Bereitstellung eines Breitbandinternetanschlusses ist mittlerweile Standard in einer Mietwohnung. Aufgrund des hohen Stellenwerts der Telefon, TV und Internet-Versorgung liefert ein seitens des Vermieters verschuldeter Ausfall eine Grundlage zur Mietminderung, wenn sich der Ausfall signifikant auf die Grundlage der Lebensgestaltung auswirkt.
Beschreibung | Prozentsatz | Urteil |
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Ausfall Telefon, TV, Internet | Minderung Situationsabhängig, je nachdem wie der Ausfall sich auf die Grundlage der Lebensgestaltung auswirkt | BGH vom 24.1.2013 Az. III ZR 98/12 |
Entfernung der Gemeinschafts-TV-Antenne, Empfang weiterhin über Zimmerantenne möglich | 1% | LG Berlin GE 1996, 471 |
Ersatz der Hausantenne durch eine Zimmerantenne | 2% | AG Schwäbisch Gmünd NJW-RR 2005, 163 |
Entfernung der Fernsehantenne | 5% | LG Berlin MM 1994, 396 |