Mietminderung
Lärm
Schlagwörter: Lärm, Lärmbelästigung, Nachbar, Nachbarschaft
Lärmbelästigungen können den Gebrauchswert der eigenen Wohnung erheblich einschränken. Häufig gehen Lärmbelästigungen mit Beschwerden über die Nachbarschaft einher. Ist die Nutzung durch Lärm der Nachbarschaft oder sonstigen Lärm derart eingeschränkt, kann dies Grundlage einer Mietminderung sein. Gerade im Zusammenhang mit dem Nachweis des Lärms durch die Nachbarpartei erleichtert ein Lärmprotokoll die Beweisführung.
Beschreibung | Prozentsatz | Urteil |
---|---|---|
Lärm durch spielende Kinder im Außenbereich | 0% | OLG Düsseldorf DWW 1996, 20 |
Geräusche durch die normale Nutzung der Wohnung der Nachbarn | 0% | OLG Dresden WuM 2009, 393 |
Bekannter Fluglärm bei Einzug in die Wohnung | 0% | LG Berlin, Urt.v. 28.8.2001, 64 S 108/01 |
Deutliche Bremsgeräusche des Aufzugs | 10% | LG Berlin Urt.v.11.11.10, 67 S 241/08 |
Stemmarbeiten im Gebäude | 10% | KG Berlin NZM 2000, 40 |
Nachweislich rücksichtsloses Verhalten der Obermieter (Kinder springen von Stühlen) | 10% | LG Köln WuM 1971, 96 |
18 Monatige Kernsanierung mehrerer Wohnungen im Haus mit Einsatz von Presslufthammer | 20% | KG Berlin 8 U 3422/06 |
Baulärm durch Abriss zweier Häuser in der Nachbarschaft | 20% | AG Berlin-Schöneberg NJWE 1997, 75 |
Erschütterungen in der Wohnung und Baulärm (Fensteröffnen nicht möglich) durch Bauarbeiten | 25% | LG Darmstadt 39 C 1706/81 |
Lautstarkes Feiern und lautstarke Musik bis in die Nachtstunden aus der Nachbarwohnung | 50% | AG Braunschweig WuM 1990, 147 |