Mietminderung
Tür
Schlagwörter: Haustür, Tür, Wohnungstür
Per Definition muss eine Wohnung abschließbar sein. Dies wird unter anderem durch die Wohnungs- und Haustür gewährleistet (abweichend hierzu auch Fenster). Eine in ihrer Funktion eingeschränkte Tür bildet somit die Grundlage einer Mietminderung.
Beschreibung | Prozentsatz | Urteil |
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Defekte Haustür | 3% | AG Berlin-Neukölln MM 1988, 151 |
Haustüre nicht abschließbar | 5% | AG Köln WM 1978, 126 |
Haustür undicht: Zugluft und Feuchtigkeit | 10% | AG München Az. 25 C 9566/84 |
Nicht abschließbare Wohnung mit fehlender Trennung zum Hausflur | 25% | LG Düsseldorf WuM 1973, 187 |
Vermieter händigt Schlüssel für die Wohnungstür nicht aus | 100% | OLG Düsseldorf ZMR 2005, 710 |