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Vertragspartner
Zuletzt aktualisiert: 21. Dezember 2023
Vor Unterzeichnung des Mietvertrags ist zu klären, wer Vertragspartner seitens der Mietpartei wird. In der Regel haben Vermieterinnen und Vermieter interesse daran, bei Anmietung zweier oder mehrerer Personen alle Partner in den Mietvertrag mit aufzunehmen, da diese gesamtschuldnerisch haften (Der Vermieter/ die Vermieterin kann den Ausgleich aller offenen Forderungen von jeder Mietpartei verlangen).
Wichtig dabei zu beachten ist, dass beispielsweise bei Beendigung eines Mietvertrags eine Kündigung nur rechtskräftig ist, sofern Sie von allen Mieterinnen und Mieterin unterzeichnet ist (Kündigung des Mietvertrags).