Zuletzt aktualisiert: 21. Dezember 2023
Die Hauptpflicht der Mietpartei ergibt sich ebenfalls aus §535 BGB. Die Mietpartei wird in genanntem Paragrafen verpflichtet, die vereinbarte Miete an die Vermieterpartei zu zahlen.Die Mietpartei hat die Mietsache sorgfällig zu nutzen.