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Bauliche Veränderung (Mietpartei)
Zuletzt aktualisiert: 10. Dezember 2023
Die Mietpartei ist nicht berechtigt ohne Zustimmung des Vermieters bauliche Veränderungen an der Mietsache vornehmen. Ausgenommen hiervon sind kleine bauliche Veränderungen, welche beim Auszug aus der Wohnung wieder rückgängig gemacht werden können (bspw. Bohrlöcher).