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Eichung

Zuletzt aktualisiert: 13. Dezember 2023

Kaltwasserzähler und Warmwasserzähler sind Messgeräte, welche einer Eichungspflicht unterliegen. Heizkostenverteiler, welche nur ein Verhältnis der verbrauchten Wärmemenge anzeigen, sind nicht eichungspflichtig.

Warmwasserzähler müssen alle fünf Jahre geeicht werden, Kaltwasserzähler alle sechs Jahre. Die Kosten des Austauschs der Geräte im Zuge der gesetzlichen Eichung können über die Nebenkosten auf die Mietparteien umgelegt werden. Rechtsgrundlage liefert §1 Abs. 1BetrKV, wonach die Kosten „laufend entstehen“ müssen.