Mietminderung
Abriss
Schlagwörter: Abriss, Abrissarbeiten, Bauarbeiten
Bauarbeiten, unter anderem in der eigenen Wohnung oder dem selsbt bewohnten Objekt, sind nicht zu vermeiden und müssen in der Regel geduldet werden. Hierauf aufbauend gibt es jedoch Rechtssprechungen, welche einer Mietminderung entsprechen, sofern ein gewisses Maß der Erträglichkeit überschritten ist.
Beschreibung | Prozentsatz | Urteil |
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Abrissreifes Gebäude auf dem Nachbargrundstück bereits bei Mietvertragsabschluss | 0% | LG Gießen, Urt. v. 15.12.2010, 1 S 210/10 |
Staub- und Lärmbelästigung durch Abriss und Neubau auf einem Nachbargrundstück | 6% | AG Hamburg ZMR 2003, 746 |
Staub- und Lärmbelästigung durch den Abriss zweier Gebäude | 20% | AG Berlin NJWE 1997, 75 |