Mietminderung

Aufzug

Schlagwörter: Aufzug, Fahrstuhl, Lift

Ein Aufzug dient unter anderem der Gewährleistung der Barrierefreiheit höhergelegener Wohnungen. Ein Ausfall eines Aufzugs stellt somit, in Abhängigkeit des bewohnten Stockwerks, eine erhebliche Einschränkung der Nutzung dar.

BeschreibungProzentsatzUrteil
Beispielwohnung im 5. Obergeschoss eines Studentenwohnheims mit Aufzugsausfall7,5%AG Bremen WuM 1987, 383
Behördliche Stilllegung des Aufzugs. Einschränkung für eine Mietpartei im 4. Stock10%AG Berlin-Charlottenburg GE 1990, 423
Aufzugsausfall für 16 Tage für eine Mietpartei im 6. bzw. 10. Stockwerk15% bzw. 20%AG Berlin-Mitte, Urt.v.19.4.2007, 10 C 24/07