Mietminderung
Aufzug
Schlagwörter: Aufzug, Fahrstuhl, Lift
Ein Aufzug dient unter anderem der Gewährleistung der Barrierefreiheit höhergelegener Wohnungen. Ein Ausfall eines Aufzugs stellt somit, in Abhängigkeit des bewohnten Stockwerks, eine erhebliche Einschränkung der Nutzung dar.
Beschreibung | Prozentsatz | Urteil |
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Beispielwohnung im 5. Obergeschoss eines Studentenwohnheims mit Aufzugsausfall | 7,5% | AG Bremen WuM 1987, 383 |
Behördliche Stilllegung des Aufzugs. Einschränkung für eine Mietpartei im 4. Stock | 10% | AG Berlin-Charlottenburg GE 1990, 423 |
Aufzugsausfall für 16 Tage für eine Mietpartei im 6. bzw. 10. Stockwerk | 15% bzw. 20% | AG Berlin-Mitte, Urt.v.19.4.2007, 10 C 24/07 |