Mietminderung
Bauarbeiten
Schlagwörter: Bau, Bauarbeiten, Baustelle
Bauarbeiten in der Wohnung oder der selbst bewohnten Objekt können die Nutzung der eigenen Wohnung erheblich einschränken. Diesbezüglich können auch Bauarbeiten die Grundlage einer Mietminderung bilden. Ausnahmen hierzu liefert die Mietrechtsreform aus 2013, wonach energetische Sanierungen unter bestimmten Voraussetzungen zu dulden sind.
Beschreibung | Prozentsatz | Urteil |
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Verdunklung des Küchenfensters durch ein Baugerüst | 0% | LG Berlin Urt.v. 05.10.2006, 63 S 194/06 |
Verschmutztes Treppenhaus und Lärm durch Ausbau des Dachgeschosses | 2% | LG Berlin Urt.v. 12.04.1994, 63 S 439/93 |
Beeinträchtigung durch Abriss und Neubau auf dem Nachbargrundstück (Lärm und Staub) | 6% | AG Hamburg ZMR 2003, 746 |
Lärmbeeinträchtigung (Arztpraxis) durch eine Großbaustelle | 10% | KG Berlin, 8 U 5875/98 |
Einrüstung des Hauses im Zusammenhang von Bauarbeiten | 15% | AG Hamburg WuM 1996, 30 |
Lärm und Staub durch Abrissarbeiten (zwei benachbarte Häuser) | 20% | AG Berlin NJWE 1997, 75 |
Nicht unerhebliche Lärmbelästigungen durch Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück | 25% | LG Darmstadt, Urt. v. 18.03.1983, 17 S 284/82 |