Mietminderung
Mülltonne
Schlagwörter: Abfall, Müll, Müllentsorgung, Mülltonne
Bei der üblichen Nutzung einer Wohnung fällt Müll an. Da Kosten der Müllentsorgung in der Regel über die Betriebskosten umgelegt werden, besteht hier ein Minderungsanspruch, sofern die Entsorgung eingeschränkt oder nicht möglich ist.
Beschreibung | Prozentsatz | Urteil |
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Mülltonnenstandort von 85m auf 165m Entfernung verlegt | 2,5% | AG Köpenick Urt.v. 28.11.2012, Az. 6 C 258/12 |
Mülltonnen ständig überfüllt | 5% | AG Potsdam WuM 1996, 760 |
Große Probleme bei der Müllentsorgung durch fehlende Mülltonnen | 10% | AG Lichtenfels Urt.v. 21.09.2000, Az. 1 C 191/00 |