Mietminderung

Schadstoffe

Schlagwörter: Geruch, Gesundheit, Schadstoffe

Geht durch Schadstoffe im oder an der angemieteten Wohnung eine Gefahr aus, kann die Miete aufgrund der schwere der Einschränkungen nicht unerheblich gemindert werden. Häufig gehen Schadstoffthematiken auch mit Feuchtigkeit oder Schimmel einher. Aufgrund der Gefährdung fallen Rechtsprechungen bzgl. Minderungshöhe sehr mieterfreundlich aus.

BeschreibungProzentsatzUrteil
Bleibelastung im Wasser, Wasser erst nach 60 Sekunden nutzbar5%AG Hamburg WuM 1993
Erhebliche schwarze Verfärbungen der Wände und Decken14%LG Ellwangen WuM 2001, 544
PAK-belastete Wohnung 15%LG Berlin GE 2003, 884
Schwarze Verfärbungen im Schlaf- und Wohnzimmer sowie der Küche und dem Flur16,7%AG Hamburg GE 2002, 55
Gesundheitsgefährdung durch Asbest in Nachtspeicheröfen50%LG Hannover WuM 1997, 434
Formaldehyd-Grenzwert in der Wohnung überschritten56%AG Köln WuM 1987, 120
Belastung durch Wohnung mit Xyladecor100%AG Mainz DWW 1996, 217