Mietminderung

Tauben

Schlagwörter: Schädlinge, Tauben, Ungeziefer

Auch Tauben im oder am bewohnten Objekt können einen Minderungsgrund darstellen, sofern die Vermieterseite ihren Pflichten zur Vorkehrung nicht nachkommt. Separiert hiervon zu betrachten sind weitere Minderungsthematiken rund um Ungeziefer.

BeschreibungProzentsatzUrteil
Wildtauben außerhalb0%LG Kleve WuM 1986, 333
Balkonverunreinigung durch Taubenkot5%AG Hamburg WuM 1988, 121
Taubenkot führt zur Unbenutzbarkeit des Dachspeichers10%AG Köln ZMR 1995 Sonderdruck II
Im Haus nistende Tauben10%LG Berlin MM 1995, 354
Taubenschlag auf dem Nachbargrundstück mit mehreren hunderten Tauben25%AG Dortmund WuM 1980, 6