Mietminderung
Toilette
Schlagwörter: Badezimmer, Toilette, WC
Die Toilette (der WC) gehören zur Standardausstattung einer Wohnung und sind zwingend erforderlich. Sofern die Nutzung der Toilette eingeschränkt ist, schränkt dies die Nutzung der Wohnung im allgemeinen erheblich ein und liefert Grundlage einer Mietminderung. Der Ausfall der Toilette kann unter anderem mit generellen Einschränkungen im Badezimmer einhergehen.
Beschreibung | Prozentsatz | Urteil |
---|---|---|
Zweite Toilette einer Wohnung nicht mehr nutzbar | 7% | AG Nidda WuM 1980, 163 |
Toilettenspülung aufgrund fehlendem Wasserdrucks nicht nutzbar | 15% | AG Münster WuM 1993, 124 |
Toilette und Küche nicht nutzbar | 50% | LG Berlin MM 1983,14 |
Die einzige Toilette einer Wohnung ist nicht nutzbar | 80% | LG Berlin MM 1988, 213 |