Mietminderung

Toilette

Schlagwörter: Badezimmer, Toilette, WC

Die Toilette (der WC) gehören zur Standardausstattung einer Wohnung und sind zwingend erforderlich. Sofern die Nutzung der Toilette eingeschränkt ist, schränkt dies die Nutzung der Wohnung im allgemeinen erheblich ein und liefert Grundlage einer Mietminderung. Der Ausfall der Toilette kann unter anderem mit generellen Einschränkungen im Badezimmer einhergehen.

BeschreibungProzentsatzUrteil
Zweite Toilette einer Wohnung nicht mehr nutzbar7%AG Nidda WuM 1980, 163
Toilettenspülung aufgrund fehlendem Wasserdrucks nicht nutzbar15%AG Münster WuM 1993, 124
Toilette und Küche nicht nutzbar50%LG Berlin MM 1983,14
Die einzige Toilette einer Wohnung ist nicht nutzbar80%LG Berlin MM 1988, 213