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Bauliche Veränderung (Mietpartei)

Zuletzt aktualisiert: 10. Dezember 2023

Die Mietpartei ist nicht berechtigt ohne Zustimmung des Vermieters bauliche Veränderungen an der Mietsache vornehmen. Ausgenommen hiervon sind kleine bauliche Veränderungen, welche beim Auszug aus der Wohnung wieder rückgängig gemacht werden können (bspw. Bohrlöcher).