Wiki
Eigenbedarf/ Eigenbedarfkündigung
Zuletzt aktualisiert: 21. Dezember 2023
Unter Eigenbedarf versteht man die Mitteilung eines Vermieters einer vermieteten Wohnung/ eines vermieteten Hauses, dass er die Wohnung selbst nutzen möchte. Die Eigenbedarfskündigung muss begründet werden, die Mietpartei muss ferner informiert werden, für wen die Eigenbedarfskündigung ausgesprochen wird. In der Regel kann Eigenbedarf seitens des Vermieters nur für sich selbst oder gradlinig Verwandte ausgesprochen werden. Grundlage ist hier §573 BGB.