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Maklercourtage

Zuletzt aktualisiert: 13. Dezember 2023

Gebühr, welche einem Immobilienmakler für die Vermittlung einer Immobilie zusteht. Im Bezug auf Mietwohnungen gilt das Bestellprinzip. Wer den Makler bestellt (Vermieter oder Mieter) zahlt diesen auch. Die Courtage für die Vermittlung einer Mietwohnung ist auf das zweifache der Nettokaltmiete (Monat) zuzüglich Umsatzsteuer gedeckelt.

Für die Veräußerung von Wohnungen, Ein- oder Zweifamilienhäusern gilt das Bestellprinzip in abgewandelter Form. Hier wird die Courtage in gleicher Höhe auf Verkäufer und Käufer aufgeteilt. Der Käufer muss seinen Anteil erst leisten, wenn der Nachweis darüber vorliegt, dass der Verkäufer bereits geleistet hat. Diese Regelung gilt nur, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.

Die Angaben der Preise der Maklercourtage richten sich dabei nach den Vorgaben der Preisangabenverordnung.