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Modernisierungsankündigung

Zuletzt aktualisiert: 21. Dezember 2023

Die Vermieterpartei hat die Mietpartei über anstehende Modernisierungsarbeiten rechtzeitig zu informieren. In diesem Zusammenhang spricht die Gesetzgebung von einer Ankündigung spätestens drei Monate vor dem Beginn der Arbeiten in Textform (§555c BGB).
Die Ankündigung muss Informationen enthalten über

  • Art und Umfang der Arbeiten
  • Voraussichtlicher Beginn und die Dauer
  • Den Betrag der zu erwartenden Mieterhöhung