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Ordentliche Mieterkündigung
Zuletzt aktualisiert: 21. Dezember 2023
Die Mietpartei darf das Mietverhältnis jederzeit ohne Angaben von Gründen kündigen. Ausgenommen sind hier eventuelle vormals dargestellte Kündogungsausschlüsse (beispielsweise Staffelmiete).
Die Kündigung darf seitens Mietpartei zum dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats ausgesprochen werden. Die Kündigung unterliegt dabei nach §568 BGB der Schriftform!
Die Kündigung muss der Vermieterseit somit spätesntens am dritten Werktag eines Monats in schriftlicher Form (Unterzeichnet von allen Vertragsnehmern) zugehen. Eine Kündigung via Mail ist nicht ausreichend.
Es empfiehlt sich der Versand der Kündigung mittels Einschreiben-Rückschein oder persönlich.