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Preisangabenverordnung

Zuletzt aktualisiert: 13. Dezember 2023

Eine Verordnung zum Schutz von Verbrauchern. Es wird unter anderem geregelt, wie die Kosten eines Darlehens (Effektivzins) oder die Kosten einer Maklerleistung (Preisangaben immer mit inkludierter Umsatzsteuer) ausgewiesen werden müssen. Grundlage ist die Preisangabenverordnung. Diese regelt unter anderem unter §2 PangV, dass Maklerleistungen Bestandteil des Gesetzes sind, sowie dass Preise, auch Maklercourtagen, für den Endverbraucher inklusive Umsatzsteuer ausgewiesen werden müssen.