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Verjährung der Mietvertragsansprüche
Zuletzt aktualisiert: 21. Dezember 2023
Die Mietpartei ist verpflichtet, die Mietwohnung vertragsgerecht zurückzugeben. Sofern die Mietpartei Ihren Verpflichtugen nicht nachkommt, ist die Vermieterseite berechtigt den vertragsgemäßen Zustand selbst herzustellen und die hierfür anfallenden Kosten der Mietpartei in Rechnung zu stellen. Hierbei gilt eine verkürzte Verjährung von sechs Monaten. Siehe hierzu „Verjährung Mietsache„.