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Versicherungsschutz/ Haftpflichtversicherung

Zuletzt aktualisiert: 10. Dezember 2023

Das Gebäude selbst, in welchem die Mietwohnung liegt, ist seitens der Vermieterpartei versichert. Diese Kosten werden im Zuge der Betriebskosten auf die Mietpartei umgelegt und umfassen sowohl die Gebäude-Haftpflichtversicherung als auch die verbundene Wohngebäudeversicherung (In der Regel Sturm-. Leitungswasser und Brandschäden. Versicherung erweiterbar um beispielsweise Elementarschäden).
Es ist somit wichtig, dass Mietparteien an Ihre eigene Haftpflichtversicherung denken, welche in allen Lebenslagen empfohlen witd. Darüber hinaus ist eine Hausratsversicherung dringend zu empfehlen, da Schäden durch Brand, Leitungswasser und Sturm am Gebäude zwar durch den Vermieter abgegolten sind, nicht jedoch solche Schäden am Eigentum (beispielsweise Fernseher) der Mietpartei.